In ihrer Antwort auf unsere Anfrage aus dem Juli legt die Verwaltung dar, wie die Mittel aus der LKW-Maut seit 2018 in Freiburg verwendet werden. Die Mittel müssen zweckgebunden für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, und in Freiburg wurden sie das in den vergangenen Jahren beispielsweise zur Sanierung der Besançonbrücke zwischen Haid und St- Georgen eingesetzt. In den kommenden Jahren sollen die Mittel unter anderem zur Sanierung der Schwarzwaldstraße und der Sanierung der Schewlinbrücke eingesetzt werden.

Die Antwort als PDF

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: Verwendung der Beiträge aus der Lkw-Maut für die Stadt Freiburg vom10.07.2020

Sehr geehrter Herr Stadtrat Fiek,
sehr geehrter Herr Stadtrat Orlando,

zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

  1. Nach unseren Informationen hat Freiburg 2018 228.150,89 Euro und 2019 698.595,36 Euro aus den Mautmitteln erhalten, die zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden verwendet werden. Wie und für welche Maßnahmen wurden die Mittel in den letzten beiden Jahren verwendet?

Die Stadt Freiburg hat bislang folgende Einnahmen aus der Lkw-Maut vom Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet bekommen:

Die Einnahmen 2020 sollen gemäß DS G-20/091 zur teilweisen Deckung der Investition zur Umrüstung der bestehenden Regenwassereinleitstelle in die Dreisam zur Schadstoffrückhaltung an der B 31 – Abschnitt von westlich der Ochsenbrücke östlich der Bahnhofsachse – verwendet werden.

2. Gibt es Kalkulationen, wie viele Mittel aus der Maut in den Haushaltsjahren 2021/2022 zur Verfügung stehen werden?

Von Seiten des Bundes liegen der Stadt Freiburg hierzu keine Aussagen vor. Die Ermittlung der Haushaltsansätze für 2021/2022 basiert auf den bisherigen Erfahrungswerten. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf den Lkw Verkehr kann die tatsächliche Höhe nur erschwert abgeschätzt werden. Es wird aktuell mit Einnahmen in Höhe von 500.000 EUR pro Jahr gerechnet, die im DHH 2021/2022 berücksichtigt werden.

  1. Für welche Zwecke sollen die Mittel in den nächsten beiden Jahren verwendet werden?

Die Mittel werden entsprechend ihrer Zweckbindung für laufende Unterhaltungsund Sanierungsarbeiten der in der Baulast der Stadt Freiburg stehenden Bundesfernstraßen verwendet. Die Mauterträge bieten hierbei kaum Spielraum zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, sie dienen lediglich der teilweisen Deckung der ohnehin anfallenden Aufgaben und tragen somit zu einer Entlastung des Haushalts bei.

Im DHH 2021/2022 sind nach aktuellem Stand und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zum DHH 2021/2022 durch den Gemeinderat die Teilfinanzierung der Sanierung der Schwarzwaldstraße auf dem Abschnitt zw. Schwabentorwehr und Drei-König-Straße/Talstraße sowie der Sanierung der Schnewlinbrücke im Zuge der B3 vorgesehen.

Hierbei handelt es sich um Bundesstraßeninfrastruktur in der Baulast der Stadt, für deren Verbesserung die Mauteinnahmen verwendet werden sollen.

  1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die Mittel zur Verbesserung der Radweginfrastruktur entlang der Bundesstraße zu verwenden?

Nach § 11 Absatz 3 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sind die nach Abzug der Kosten für Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut sowie der Mautharmonisierung verbleibenden Mauteinnahmen in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Zu den Bundesfernstraßen gehören die in § 1 Absatz 4 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) genannten Bestandteile. Auch Radwege können Teil des Straßenkörpers nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 FStrG sein“.


Mit freundlichen Grüßen

gez.
Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister