Fraktionsvorsitzender Sascha Fiek hat eine Klage und einen Eilantrag gegen die neue Parkgebührensatzung der Stadt Freiburg (Erhöhung von 30€ auf 240€ – 480€ im Jahr) vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Alle Betroffenen Freiburger_innen können nun Widerspruch gegen den neuen Gebührenbescheid einlegen. Hat die Klage Erfolg, erhalten nur die Bürger_innen ihr Geld zurück, die jetzt Widerspruch eingelegt haben.
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Gegen die am 1. April in Kraft getretene Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren, die der Gemeinderat am 14.12.2021 beschlossen hatte, hat Stadtrat Sascha Fiek eine Klage sowie einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Im Rahmen des angestrengten Normenkontrollverfahrens soll die Unwirksamkeit der Satzung festgestellt werden.
Dazu erklärte Sascha Fiek:
„Diese Satzung hat in meinen Augen nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtliche Dimension. Bereits bei der Diskussion im Gemeinderat Mitte Dezember hatte ich darauf hingewiesen, dass aus der Sicht von meiner Fraktion und mir die Stadt mit dieser Satzung weit über das rechtlich erträgliche Maß hinausgegangen ist. Dies Abstimmungsverhalten des Oberbürgermeisters hat dafür gesorgt, dass in letzter Sekunde eine Erhöhung für manche Fahrzeuge von bis zu 1600% beschlossen wurde. Dies verstößt in meinen Augen eindeutig gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Auch ist die Stadt eine vom Landesgesetzgeber geforderte sachliche Begründung für die Gebührenhöhe schuldig geblieben. Diese sollte sich eigentlich an fachlichen Kriterien und nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen orientieren, was jedoch augenscheinlich nicht geschehen ist. Daher hatte ich bereits in der Diskussion im Gemeinderat angekündigt, dass eine gerichtliche Überprüfung dieser Satzung geboten ist. Hierdurch werden die Bürger_innen Klarheit darüber erhalten, ob eine Stadt eine derart massive Gebührenerhöhung vornehmen darf, die weit von der eigentlichen Leistung – der Bereitstellung von Parkraum – entfernt ist.
Die betroffenen Bürger_innen können jetzt gegen die Gebührenbescheide Widerspruch erheben und beantragen, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs auszusetzen. Denn falls das Gericht die Satzung für unwirksam erklärt, können nur die Bürger_innen die Gebühr erstattet bekommen, die auch einen Widerspruch erhoben haben.“