Dass im Zuge der Mobilitätswende Parkraum in Freiburg neu bewertet werden muss, das war den meisten Fraktionen klar. Darum hatten auch wir einen Vorschlag zu veränderten Parkgebühren in die Haushaltsdebatten eingebracht. Die Ausmaße, welche die neuen Parkgebühren und die neu zu bewirtschaftende Fläche nun angenommen haben, machen es für uns allerdings sehr schwer nachzuvollziehen. Sascha Fiek erklärt im Redebeitrag, was im vorliegenden Beschluss falsch läuft.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Debatte um das Anwohnerparken wird erwartungsgemäß hoch emotional geführt, wodurch sachliche Erwägungen leider schnell in den Hintergrund treten. Dabei handelt es sich um ein Thema, dem man sich ganz nüchtern widmen kann.

Bevor man auf die Kosten schaut, sollte zunächst die Frage nach Sinn und Zweck geklärt werden, da es schon an der Stelle Ungereimtheiten in der Vorlage gibt. 

Einerseits heißt es, die Parkraumbewirtschaftung diene dazu, gerade im Innnenstadtbereich für eine Art Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen, so dass Anwohnende überhaupt ausreichend Parkraum vorfinden. Das würde bedeuten, dass die Maßnahme dazu dient, Autofahrende vor Ort zu unterstützen und ihnen Parkraum gegenüber konkurrierenden Autofahrenden zu sichern. 

Demgegenüber konträr ist die Vorstellung, man könne durch Erheben der Gebühren einen Umstieg der Betroffenen auf andere Verkehrsmittel in Form eines Pushinstruments erreichen. 

Und schließlich gibt es die idee, dass die Bereitstellung öffentlichen Raums zum Parken als knappe Ressource mit einem Wert zu versehen ist, den alle Autofahrende zu bezahlen haben.

Keiner dieser drei Punkte aber wird in Freiburg umgesetzt. Weder steigen Menschen wegen der Gebühren auf andere Verkehrsmittel um, noch finden sie aufgrund der Berechtigung tatsächlich immer Parkplätze vor, noch beteiligen sich alle an der Ressourcenbereitstellung.    

Wenn aber die Ziele nicht klar definiert, geschweige denn eine Zielerreichung in Sicht wäre, sollte man erst einmal die Grundsatzfragen klären, sonst wird das Gerechtigkeitsempfinden empfindlich gestört, was dann entsprechend die Emotionen hochkochen lässt. 

Unsere Fraktion sieht das Argument des Verbrauchs einer knappen Ressource, die mit einem Wert versehen werden muss, im Sinne des Verursacherprinzips als berechtigt an, weshalb wir für eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungsflächen plädieren.

Gleichzeitig kann eine Verteilungsgerechtigkeit nur gegeben sein, wenn nicht mehr Parkberechtigungen ausgegeben werden als Plätze vorhanden sind. Auch hier gilt es, nachzubessern. 

Naiv hingegen erscheint die Vorstellung, dass Menschen selbst bei einer drastischen Erhöhung der Gebühren einfach auf ihr Auto verzichten. Die Mehrheit der Bevölkerung gehört nicht zu den Privilegierten, die ihr Leben einfach so ohne Auto organisieren können – zumindest nicht, solange wir nicht ein angemessenes Alternativangebot unterbreiten. Die Halterinnen und Halter von über 90 000 PKW haben oft dringende Gründe für ihre Fahrzeuge und zahlen nicht einfach mal so jährlich 5000 Euro oder mehr für deren Unterhalt, nur weil es ihnen Spaß macht. Eine Steigerung um 1100% wird von denen, die nicht umsteigen können, sicher als unangemessen empfunden werden.

Gleichwohl haben auch wir eine Erhöhung vorgeschlagen, aber in nachvollziehbarem Umfang. Zudem waren wir es, die schon früh eine Differenzierung der Gebührenhöhe eingefordert hatten. Hier gilt es, die richtigen Parameter zu wählen. Wir orientieren uns dabei im Sinne des Klimaschutzes an den Emissionen eines Fahrzeugs, an der Verkehrssicherheit und an der Frage, ob es sich um Zweit- oder Drittwagen handelt. Völlig verfehlt oder vielmehr ein Zeugnis von Ahnungslosigkeit wäre es, rein auf Abmessungen und Leermasse abzuzielen, denn da trifft man oft die Falschen. Fahrzeuge mit modernen Assistenzsystemen, die dem Schutz von Radfahrenden oder Fußgängern dienen oder Fahrzeuge mit geringen Emissionen sollten doch besser gestellt sein als andere. Es wäre absurd, ein aktuelles Elektroauto schlechter zu stellen als einen uralten Wagen mit hoher Abgas- und Feinstaubbelastung. 

Es ist bedauerlich, dass mit solchen undurchdachten Forderungen im Änderungsantrag, sofern dieser durchkommt, die Vorlage nicht mehr zustimmungsfähig wäre und wieder einmal die Ideologie die Vernunft in der Verkehrspolitik übertrumpft.