Aus Medienberichten im September ging hervor, dass ein erschreckend geringer Anteil der Mittel aus dem 2018 beschlossenen „DigitalPakt Schule“ zwischen Bund und Ländern bislang abgerufen wurden. In einer gemeinsamen Anfrage mit den Fraktionen Eine Stadt für Alle und der CDU wollten wir von der Verwaltung wissen, wie viele dieser Mittel für Freiburg bereit stehen und bislang abgerufen wurden.

Von den für Freiburg zur Verfügung stehenden 12,8 Mio. € ist demnach bislang kein einziger Euro geflossen, rund 300.000 € sind bislang beantragt. Größter Engpass bislang: der aufwendige Prozess, um die Gelder über das Land Baden-Württemberg zu beantragen. Die Mittel, die in erster Linie zum Ausbau der Verkabelung und des WLAN an Schulen eingesetzt werden sollen, werden dabei auch nicht für die Austattung der Schüler*innen und Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten eingesetzt. Bei den medienpädagogischen Konzepten agieren die Schulen auch noch weitestgehend in Eigenregie.

Die Antwort auf unsere Anfrage als PDF

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: Abrufung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule

Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Herr Stadtrat,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.09. 2020 mit welchem Sie um Beantwortung folgender Fragen bitten:

  1. Wieviel von den rund 650 Mio. € aus dem DigitalPakt, welche für das Land Baden Württemberg vorgesehen werden, sind für Freiburg eingeplant?

    Freiburg erhält 12,844 Mio. € aus dem DigitalPakt.
  2. Wieviel vom Freiburger Budget aus dem DigitalPakt wurde bereits von Schulen abgerufen?

    → Die Schulen können kein Geld vom DigitalPakt abrufen – nur der Schulträger.
    → Bis vor kurzem war die Hürde, Gelder aus dem DigitalPakt zu beantragen höher, da erst ein aufwändiger Prozess (Medienentwicklungsplan-Baden-Württemberg) von Schule und Schulträger durchlaufen und anschließend vom Landesmedienzentrum genehmigt werden musste. Dadurch lag der Mittelabruf in Summe bei allen Schulträgern nur bei ein paar Prozent. Mittlerweile kann dieser Antrag bereits im Vorgriff zum durchlaufenden Prozess gestellt werden. In Freiburg konnte deshalb nun die erste Fördersumme über 315.000 € beantragt werden. Für die anderen drei Schulen der ersten Tranche sind die Anträge aktuell in Vorbereitung. Dabei handelt es sich um ca. 1 Mio. €.
    → Diese Mittel werden (hauptsächlich) für die bauliche Umsetzung der strukturierten Verkabelung der Schulen eingesetzt.
  3. Liegen von allen Freiburger Schulen Konzepte vor, welche Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Digitalkonzept sind?

Freiburger Schulen haben größtenteils ein medienpädagogisches Konzept abgegeben. Dieses reicht jedoch nicht aus, um DigitalPakt Gelder zu beantragen, da der Medienentwicklungsplan viele weitere Punkte enthält. Das Amt für Schule und Bildung überarbeitet zusammen mit den Schulen die formalen Grundlagen für die Antragsstellung.

  1. In welcher Weise wird das Kreismedienzentrum bei der Beratung der Schulen in Anspruch genommen?

Das Kreismedienzentrum berät u.a. die Schulen, was digital möglich und sinnvoll ist, wie digital gestütztes Lehren und Lernen aussehen kann und ist auch im Gesamtprojekt Digitalisierung beteiligt.

  1. Wird von Seiten der Schulen oder des ASB noch weitere externe Hilfe bei der Erstellung der Konzepte oder bei der Stellung der Anträge in Anspruch genommen?

Nein von Seiten der Stadt wird keine weitere externe Hilfe in Anspruch genommen.

  1. Im Rahmen des DigitalPakts ist auch die Anschaffung von mobilen Endgeräten möglich. Welche Freiburger Schulen besitzen die in der Verordnung des Ministeriums genannte Infrastruktur, die Voraussetzung ist für die niederschwellige Nutzung der mobilen Endgeräte (WLAN, Verkabelung)?

Einige Freiburger Schulen besitzen bereits WLAN oder eine rudimentäre strukturierte Verkabelung. Ein großer Teil der Kosten dieses Projekts fallen an, um alle Schulen zukunftsfähig hierfür auszubauen. In allen Schulen wird eine strukturierte Verkabelung für ein leistungsfähiges Netz aufgebaut. Siehe hierzu Drucksache G-18/268.

  1. Welche Schulen sind bislang in den Genuss der ihnen zustehenden Einzelförderungen in Höhe von 25.000 für die Anschaffung für die Anschaffung von mobilen Endgeräten gekommen?

    → Die in den Förderrichtlinien aufgeführten 25.000 € je Schule sind als förderfähige Obergrenze je Schule für die Anschaffung mobiler Endgeräte zu verstehen. Im Sinne der Frage „ stehen“ sie nicht einer Schule „zu“. Diese Mittel wären auch nicht ausreichend, eine einzelne Schule so auszustatten, dass sie digital arbeitsfähig wäre. Hierfür müssen auf der Grundlage der jeweiligen Haushaltsansätze zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt aufgewendet werden.
    → Die DigitalPakt-Mittel werden nicht schulscharf eingesetzt, sondern entsprechend der im Projekt entwickelten und mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung kommunizierten Ausbautranchen. Innerhalb der Tranchen werden die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, um mobile Endgeräte zielführend einsetzen zu können, da die Schulen grundlegend strukturiert verkabelt werden müssen, siehe Ziffer 6. In der Antragstellung zum Abrufen der DigitalPaktmittel wird die genannte förderfähige Höchstsumme für mobile Endgeräte aufgeführt.
  1. Welche Schulen werden in den beiden kommenden Schuljahren für die Ver-
    kabelung bzw. Ausstattung mit WLAN vorgesehen?

→ In der 2. Tranche sind folgende Schulen enthalten:
→ Albert-Schweitzer Campus (1-3 inkl. GTS)
→ Lorettoschule
→ Hansjakob-Realschule (im Campus mit Hebelschule)
→ Hebelschule (im Campus mit Hansjakob Realschule)
→ Schönbergschule
→ Schenkendorfschule
→ Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule
(im Campus mit Walther-Rathenau-Gewerbeschule)
→ Walther-Rathenau-Gewerbeschule
(im Campus mit Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule)

→ Welche Schulen im Rahmen der 3. Tranche berücksichtigt werden ist aktuell in Klärung. Über das Ergebnis wird im ASW im November informiert werden. Anschließend werden die einzelnen Schulen informiert.

  1. Über wie viele mobile Endgeräte verfügen die Schulen jeweils bereits, und wie viele Geräte sollen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms von Bund und Land jeweils zusätzlich angeschafft werden und welche Zielgröße – Zahl der Endgeräte im Verhältnis zur Zahl der Schülerinnen und Schüler – wird
    angestrebt?

    → In der bisherigen Digitalisierungssystematik agieren die Schulen eigenständig. Das ASB hat daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen genauen Überblick, wie viele mobile Endgeräte bereits an den Schulen sind. In der künftigen Systematik, wenn die IT-Infrastruktur der Schulen über die Stadtverwaltung – gemeinsam von DIGIT und ASB – gemanagt werden, wird ein genauer Überblick vorhanden sein.
    → Aus dem Sofortausstattungsprogramm von Bund und Land werden ca. 4.80 mobile Endgeräte mit Zubehör beschafft.Aktuell lässt sich kein allgemeingültiger Schlüssel zum Verhältnis Schüler_innen und mobile Endgeräte festlegen, da erst die baulichen Voraussetzungen für den Einsatz dafür geschaffen werden müssen und es auch vom Konzept der Schule abhängt, wie diese Medienbildung umsetzen will. Aktuell werden an den Schulen eher „Tablet-Klassensätze“ für mehrere Klassen eingesetzt, wenn WLAN vorhanden ist.

Mit freundlichen Grüßen

(G. Stuchlik)
Bürgermeisterin