Seit Juni sind die Sonderregeln für die erweiterte Außengastronomie in Freiburg in Kraft. Sie haben sich nicht nur als Gewinn für die Gastronominnen und Gastronomen, sondern auch für die Gäste, die ganze Stadt und für das Einhalten der Hygieneregeln erwiesen. Ende Oktober laufen die Sonderregeln aus, und wir wollen von der Verwaltung wissen, wie es dann weitergeht. Daher bitten wir, gemeinsam mit den Fraktionen der SPD/Kulturliste, CDU, JUPI, den Freien Wählern und Dr. Winkler von Freiburg Lebenswert, im kommenden Haupt- und Finanzausschuss um Klarheit bezüglich einer Fortführung der Regelungen und darüber, wie es für die Außengastronomie in den kälteren Monaten weitergehen kann.

Die Anfrage als PDF

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn,

die CoViD-19-Pandemie bedeutet für die Gastronomie schwere Einschnitte. Durch die Ausweitung der Freisitzflächen wurde in Freiburg zu Beginn des Sommers für viele Betriebe die Möglichkeit geschaffen, mehr Gäste im Freien zu bewirten. Viele Gastronom*innen haben davon Gebrauch gemacht und sind damit nicht nur auf die berechtigten Sorgen der Kundschaft vor einem erhöhten Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen eingegangen, sondern haben auch entscheidend dazu beigetragen, den öffentlichen Raum in Freiburg nach dem Stillstand der Pandemie wiederzubeleben. Die Erweiterung der Freisitzflächen ist ein Gewinn, der auch langfristig zur Attraktivität des öffentlichen Lebens in Freiburg beitragen kann.

Die Pandemie hat gezeigt, dass die Außensitzflächen und die Parklets eine Bereicherung für das Stadtbild sind. Wir wünschen uns daher, dass diese Möglichkeit für die Freiburger Gastronomie auch in den künftigen Jahren gegen die Entrichtung einer angemessenen Sondernutzungsgebühr zur Verfügung steht.

Darauf aufbauend fragen wir:

  1. Ist es für die Verwaltung vorstellbar, das bis zum 31. Oktober 2020 vorgesehen Zeitfenster für die Ausnahmen von den Sondernutzungsrichtlinien (siehe Anlage zu DS G-20/140) in diesem Jahr zu verlängern? Wir bitten Sie, im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.9. kurz über den aktuellen Stand zu berichten.
  2. Gemäß dem Beschluss zur DS G-20/140 wird die Verwaltung beauftragt, vor dem Auslaufen der temporären Sondernutzungsrichtlinien eine Änderung der Sondernutzungsrichtlinien mit dem Ziel einer leichteren Genehmigung der Umnutzung von Parkplätzen zu anderen Nutzungen wie z. B. Außensitzflächen für die Gastronomie oder sog. Parklets vorzulegen. Wann kann mit der Einbringung der entsprechenden Drucksache in die Ausschüsse gerechnet werden?
  3. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Ausmaß die Ausnahmeregelungen zu Konflikten zwischen der Gastronomie und Anwohnenden geführt haben?
     
  4. Ist es für die Verwaltung vorstellbar, die Ausnahmen von den Sondernutzungsrichtlinien auch in kommenden Jahren in einem begrenzten saisonalen Zeitraum zur Anwendung zu bringen?
  5. Dem Aufruf der Landesregierung folgend werden in einigen Kommunen in Baden-Württemberg Schritte unternommen, um das Aufstellen temporärer Heizelemente für gastronomische Außenflächen oder für weitere Betriebe, die zum Einhalten der Hygiene- und Abstandsregelungen  derzeit auf Außenflächen ausweichen, über die vielerorts bestehenden Einschränkungen hinaus zu ermöglichen. Liegen der Verwaltung bereits Anfragen zum Aufstellen solcher Heizelemente aus der Gastronomie oder von anderen Händler*innen vor?
  6. Plant die Verwaltung eine Lockerung der Einschränkungen zum Aufstellen solcher Heizelemente?
  7. Unterscheidet die Verwaltung bei der Zulassung zwischen gasbetriebenen sog. “Heizpilzen” und elektrischen Infrarot-Heizstrahlern?

Mit freundlichen Grüßen



Christoph Glück
FDP/BFF

Dr. Carolin Jenkner
CDU

Simon Sumbert
JUPI

Dr. Wolf-Dieter Winkler
Freiburg Lebenswert

Dr. Johannes Gröger
Freie Wähler

Julia Söhne
Stefan Schillinger
SPD/ Kulturliste