Die Coronaauflagen sind weg, doch für viele Vereine und Vereinsgemeinschaften werden Traditionsveranstaltungen noch wie vor erschwert: das Sicherheitskonzept von Stadt und Polizei für Hocks und Weinfeste, die von Vereinen ausgetragen werden, hat es in sich. Weil für so manchen Veranstalter das Konzept bereits zu viel war und Freiburg nun nach Corona ein Feststerben droht, fragen wir nach, was hinter dem Konzept steht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

im November 2019 wurden durch den Führungs- und Einsatzstab der Polizei und durch das Amt für öffentliche Ordnung ein Maßnahmenkatalog vorgestellt, der die Sicherheit bei Veranstaltungen von Vereinen und Vereinsgemeinschaften sicherstellen soll. Hierbei wurde eine allgemeine Gefahreneinschätzung für 5 öffentliche Veranstaltungen vorgenommen auf Grundlage der Personenanzahl, der Anwesenheit von alkoholisierten Personen und Jugendlichen (Zitat: “Jugendproblematik”) und anderen allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen.

Da aufgrund der Coronapandemie die genannten Veranstaltungen 2020 und 2021 nicht bzw. nur in stark reduziertem Umfang stattfinden konnten, finden sich die Veranstalter erst jetzt mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen konfrontiert. In einigen Fällen sehen sich diese vor erhebliche Herausforderungen bei der Durchführung gestellt, welche die finanzielle und personelle Tragfähigkeit der Veranstaltung in Frage stellen. In einigen Fällen hat dies bereits zur Absage von lange bestehenden Veranstaltungen geführt, die in diesem Jahr zum ersten Mal seit der Pandemie hätten stattfinden können. 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Erkenntnisse haben aus Sicht der Verwaltung 2019 zur Notwendigkeit der Erstellung des Sicherheitskonzepts für die genannten Veranstaltungen geführt?
  2. Wie und in welchem Umfang wurden die Veranstalter der genannten Events in die Erstellung und Ausarbeitung der Sicherheitsmaßnahmen eingebunden?
  3. Für welche Zielgruppe ist die Einrichtung eines ständig erreichbaren Servicetelefons gedacht, und welche Auskünfte sollen die Veranstalter über dieses Servicetelefon erteilen?
  4. Welche Voraussetzungen müssen für die Einstufung von Ordner*innen als “qualifizierte Ordner” gegeben sein? Nach welchem Schlüssel bzw. beruhend auf welcher Erfahrung erfolgt die Festlegung der notwendigen “qualifizierten Ordner” im Verhältnis zu “professionellen Sicherheitskräften mit §34 a GewO Unterrichtung”?
  5. Wiederholt werden im Sicherheitskonzept Maßnahmen zur Vorbeugung gegen “immer wieder vorkommende Stromausfälle des allgemeinen Stromnetzes” genannt. Wie häufig hat in der Vergangenheit ein Stromausfall des allgemeinen Stromnetzes zur Disruption und zu sicherheitsrelevanten Problemen bei der Durchführung der Veranstaltungen geführt?
    Ist aus Sicht der Verwaltung ein allgemeines, weitreichendes Upgrade des Freiburger Stromnetzes nötig, da immer wieder vorkommende Stromausfälle bei weitem nicht dem Standard des Stromnetzes einer Industrienation wie Deutschland entsprechen, welches laut Weltbank auf Platz 19 von 151 untersuchten Ländern bei der “Quality of electricity supply”-Untersuchung steht? Steht die Stadt diesbezüglich im Austausch mit den entsprechenden Netzbetreibern?
  6. Wenn gemäß Sicherheitskonzept bereits “wenige Jugendliche im Umfeld der Veranstaltung” als Sicherheitsrisiko auf gleicher Stufe mit Parametern wie einer Evakuierungs- oder Rettungswegproblematik gesehen werden (jeweils 1 Punkt), wie definieren die erstellenden Stellen “Problemgruppen von Jugendlichen”, die mit 2 Punkten im Umfeld der Veranstaltung und 3 Punkten auf der Veranstaltung bewertet werden?
  7. In welcher Weise plant die Stadt, die Veranstalter bei der Umsetzung der im Konzept genannten Maßnahmen zu Unterstützen, um das Fortbestehen der Traditionsveranstaltungen vor dem Hintergrund es des erheblich gesteigerten Aufwands bei der Durchführung zu unterstützen?
  8. Im Austausch mit den Veranstaltern, besonders im Innenstadtbereich, hat sich ergeben, dass die öffentlichen Toilettenanlagen (Universitätsstraße und Turmstraße) an Tagen mit öffentlichen Veranstaltungen geschlossen werden. Dies hat in der Vergangenheit laut Aussage der Veranstalter zu enorm hohem Andrang an durch diese aufgestellten Toilettenanlagen geführt, da auch veranstaltungsunabhängige Innenstadtbesucher*innen nun nur noch diese nutzen können. Ist der Stadt diese Problematik bewusst, und wie ist geplant, dies bei kommenden Veranstaltungen zu handhaben?