Die Sonderregeln für Außenflächen in der Gastronomie in Freiburg sollen bis in den Dezember verlängert werden. Ergänzend dazu stellen wir einen Antrag, um Gastronomiebetrieben das Aufstellen von Heizpilzen zu ermöglichen und wenn möglich auf CO2 neutrale Ausführungen auszuweichen, sowie für weitere Regelungen für die genaue Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse.

Unser Antrag als PDF

Änderungs-/ Ergänzungsantrag zu TOP 16 Drucksache G-20/200 der GR Sitzung am 20.10.2020 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn, 

unsere Fraktion hatte mit Datum vom 15.10.2020 einen Antrag zu oben genannten Top gestellt. Diesen ziehen wir aufgrund von redaktionellen Änderungen zurück, und stellen nun folgenden Antrag zum genannten Tagesordnungspunkt:

  1. In den Jahren 2020/2021 werden ausnahmsweise Heizpilze in der Außengastronomie zugelassen. Dabei soll die Verwaltung gegenüber den Antragstellern darauf hinwirken, dass diese nach Möglichkeit CO2-neutrale Heizpilze betreiben.
  1. Liegen für eine erweiterte Sondernutzungsfläche im öffentlichen Raum mehrere Anträge vor, über die noch nicht entschieden wurde, soll vor einer Entscheidung eine einvernehmliche Lösung mit den Antragstellern angestrebt werden. Lässt sich ein solches Einvernehmen nicht erzielen, ist eine Auswahl nach sachlichen Kriterien vorzunehmen, wobei der Aspekt, welcher Antrag zuerst bei der Stadt Freiburg gestellt wurde, nur nachrangig bei der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden soll.
  1. Wurde bereits eine widerrufliche Sondernutzungserlaubnis erteilt, soll ein späterer Antrag eines anderen Antragstellers auf Nutzung derselben Fläche nicht alleine mit dem Hinweis auf eine bereits erteilte Genehmigung an einen anderen Antragsteller zurückgewiesen werden. Vielmehr ist in diesem Fall auch die Möglichkeit, von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, in die Ermessensentscheidung mit einzubeziehen. Auch in diesem Fall ist nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Fiek Fraktionsvorsitzender