Mit den Neuregelungen für die Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken hat der Gemeinderat noch vor der Sommerpause einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und die größten Härten abgemildert. Die Zinsen wurden gesenkt und neue Konditionen für Familien mit Kindern geschaffen. Dennoch sollten alle Interessierten sehr genau prüfen, ob ein Erbbauvertrag mit der Stadt nicht zum finanziellen Risiko wird. Das Erbbaurecht wird nicht mehr als soziale Unterstützung gesehen, sondern um Einnahmen für die städtischen Finanzen zu erzielen. Die Stadt wird damit zu einer Vermieterin wie jeder andere auch.
Zur Vermeidung sozialer Härten wollen wir für eine gewisse Zeit den Verkauf bestimmter Grundstücke an die darauf Wohnenden wieder möglich machen, vor allem, wenn ihnen diese Möglichkeit in der Vergangenheit schon von der Stadt angeboten worden ist.
Die Erlöse daraus wären eine unmittelbare Unterstützung für die wegbrechenden Einnahmen und stabilisieren in der aktuellen Notsituation die Finanzen der Stadt. Laut der Antwort auf eine Anfrage unserer Fraktion liegen der Verwaltung derzeit rund 35 Anfragen für den Kauf von Erbbaurechtsgrundstücken vor. Viele davon sind ohne städtebauliche Bedeutung, dafür aber umso wichtiger für die Menschen, die darauf wohnen, denn durch die explodierenden Bodenpreise können sich viele die steigenden Erbbauzinsen nicht mehr leisten. Der Stadt bietet sich dadurch zudem die Möglichkeit, auch in der Krise geeignete Grundstücke zur Schaffung von preiswertem Wohnraum zu erwerben.
Mit den Fraktionen der CDU und der Freien Wähler beantragen wir daher in der kommenden Sitzung, künftig in begründeten Einzelfällen den Verkauf von Erbbaugrundstücken wieder möglich zu machen und die Erlöse für den Ankauf neuer Flächen zu verwenden. Der Erwerb dieser Flächen sollte allerdings nicht wie bisher zu oft planlos erfolgen. Die Stadt muss auch klarer aufzeigen, welche Flächen zu welchem Preis erworben werden und wie darauf bezahlbarer Wohnraum zu realisieren ist.