Gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und der Freien Wähler beantragen wir im Gemeinderat, den Verkauf einzelner Erbbaugrundstücke, die für die Städtebauliche Entwicklung wenig bis kein Potential haben, wieder möglich zu machen. Bislang ist es der Stadt aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats nicht möglich, Erbbaugrundstücke an die Menschen, die oftmals seit Generationen auf diesen Grundstücken leben, zu verkaufen. Der Haushaltsengpass, vor den die Corona-Krise die Stadt stellt, erfordert nun jedoch ein umdenken. Indem einzelne Grundstücke verkauft und die eingenommen Mittel für die städtische Liegenschaftspolitik verwendet werden kann es auch in der Krise für die Stadt möglich sein, aktiv den Wohnungsbau voranzutreiben. Gleichzeitig wird den Menschen, die auf den Grundstücken leben, die Möglichkeit gegeben, langfristig mit dem eigenen Haus planen zu können.
Regelung für ein Verfahren zum Verkauf städtischer Erbpachtgrundstücke
hier: Interfraktioneller Antrag nach §34 GemO Abs. 1 Satz 4 GemO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezugnehmend auf Ihre Antworten zu unserer interfraktionellen Anfrage vom 24.07.2020 beantragen wir, das nachfolgende Thema zur Beratung und zum Beschluss auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen:
Verfahren zum Verkauf von städtischen Erbpachtgrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser in Form von Einzelfallentscheidungen durch den Gemeinderat
Die Verwaltung wird mit diesem Antrag beauftragt, ein Verfahren zu erarbeiten, das in begründeten Ausnahmen (z.B. städtebauliche oder soziale Aspekte) die Kaufoption umfasst, und dieses dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei beim langfristigen Ausschluss von Spekulation auf Grundstücke oder Gebäude (ähnlich eines Vorkaufsrechts) sowie einer Eigennutzung z.B. junger Familien. Diese Fälle sind von der Verwaltung vorzuschlagen und dem Gemeinderat jeweils als Einzelfallentscheidung zum Beschluss vorzulegen (keine Wertgrenze).
Parallel wird die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren vorzuschlagen, wie die Erlöse aus diesen Verkäufen trotz des fiskalischen Gesamtdeckungsprinzips verbindlich für den Ankauf neuer Flächen gesichert werden könnten.
Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom Oktober 2018 legt den Fokus auf das langfristige Halten von Grundstücken in kommunaler Hand, um über diesen Hebel möglichst großen städtischen Einfluss auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu bewahren.
Mit der aktuell vorliegenden Neufassung der Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde versucht, mit einem Gesamtpaket für möglichst alle Fälle tragfähige Lösungen zu finden und die Härten durch die stetig steigenden Grundstückspreise abzufedern.
In Summe zeigt der Zielkonflikt zwischen Fiskal-, Wohnbau- und Sozialpolitik jedoch, dass es im Einzelfall zu Situationen kommt, die für keine Seite einen Mehrwert schaffen können. Hier gilt es nachzusteuern. In diesen einzelnen Fällen, in denen erkennbar auch langfristig kein städtebauliches Potential vorhanden ist, muss der Verkauf als Option mitbedacht werden können. Die Verkaufserlöse von Einzelgrundstücken ohne erkennbares städtebauliches Entwicklungspotential in den Erwerb von Grundstücken mit großem Wohnbaupotential zu investieren, halten wir gesamtstädtisch für notwendig und aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen für verantwortungsvoll. Ein solcher zielgerichteter Einsatz ist dort geboten, wo durch eine Investition dringend benötige und nennenswerte reale Spielräume in der Wohnungspolitik entstehen (z.B. Kleineschholz).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carolin Jenkner
CDU Fraktion
Christoph Glück
FDP&BfF Fraktion
Dr. Johannes Gröger
FW-Fraktion