Eigentlich herrscht in Freiburg große Einigkeit in der Frage, dass wir mehr Wohnraum benötigen. Dabei sollten wir hohe Energiestandards im Sinne des Klimaschutzes aber auch Barrierefreiheit und andere wichtige Aspekte berücksichtigen.

Sobald es aber darum geht, diesen auch zu bauen, greift die Stadt immer häufiger zur Erhaltungssatzung, um die Umsetzung zu verhindern. Zuletzt bei einem einzelnen Bauprojekt im Stühlinger. Das Dach sollte ausgebaut, ein Aufzug angebracht und neue Balkone erstellt werden. Keine übertriebene Luxussanierung, bei der die Stadt gleich zum schärfsten rechtlichen Schwert greifen muss. Damit werden diese wie auch andere potenzielle Baumaßnahmen in einem Gebiet unterbunden.

Wer modernen, barrierefreien und ausreichenden Wohnraum will, der muss sich auch trauen, diesen zu bauen. Eine Erhaltungssatzung, die in erster Linie auf Verhinderung angelegt ist, sollte nur als letzten Mittel zur Anwendung kommen. Dann, wenn tatsächlich massive Eingriffe mit großen Auswirkungen auf sehr viele Mieter*innen drohen, die nicht mehr anders in den Griff zu kriegen sind.

Mit den Akteuren der Bauwirtschaft vor Ort sollte die Stadt die Kooperation suchen. Erhaltungssatzungen kosten Zeit und Geld und stehen damit der Schaffung von Wohnraum im Weg. Umgekehrt sind auch die Akteure der Bauwirtschaft gefordert, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und die Modernisierungsmaßnahmen im richtigen Rahmen zu halten.

Die Lage auf dem Wohungsmarkt ist angespannt. Die Stadt sollte das Ermöglichen vor das Verhindern setzen. Darum haben FDP&BFF gegen die Erhaltungssatzung gestimmt. Auch in Zukunft werden wir Maßnahmen dieser Art kritisch hinterfragen und nur dann mittragen, wenn sie wirklich unumgänglich sind.