Der Regionalverband Südlicher Oberrhein kümmert sich um die regionale Planung über die Grenzen der einzelnen Stadt- und Landkreise hinweg. Die kommunalen Vertretungen der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, dem Ortenaukreis und dem Stadtkreis Freiburg entsenden anteilig Vertreter in die Verbandsversammlung. Dort entscheiden sie unter anderem über den aktuellen Regionalplan, die Landschaftsrahmenplanung der Region und andere Projekte wie etwa den Ausbau der Rheintalbahn. Der Regionalverband berät auch Städte und Gemeinden und agiert als Sprachrohr der Region gegenüber Bund und Land, sowie zu unseren französischen Nachbarn auf der linken Rheinseite.

In die kommunalen Vertretungen können alle EU-Bürger*innen gewählt werden, die in der Kommune leben. Für die Regionalversammlung gelten aber andere Regeln. Die Wählbarkeit in dieses Gremium orientiert sich am Landeswahlrecht, wonach lediglich deutsche Staatsangehörige wählbar sind.

Aus unserer Sicht macht diese Aufteilung wenig Sinn. Die Themen, mit denen der Regionalverband sich befasst, betreffen die gesamte Bevölkerung der Region. Auch EU-Inländer*innen, die in der Region leben und sich auf kommunaler Ebene für ihre Gemeinden einsetzen, sollte die Entsendung in die Regionalversammlung möglich sein. Eine Trennlinie zwischen dem kommunalen Mandat, welches ihnen möglich ist, und dem regionalen Mandat, welches ihnen verwehrt bleibt, erschließt sich hier nicht.

Die gegenwärtige Regelung ist im Landesgesetz festgelegt. Eine Änderung kann daher auch nur auf dieser Ebene erfolgen. Deshalb haben wir in einem Brief an die FDP/DVP-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag eine entsprechende Reform angeregt. Auch an den Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn haben wir in einem Schreiben appelliert, sich für eine entsprechende Reform stark zu machen.