Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Hinter den Gärten“ steht. Es ist das Ergebnis eines Interessenausgleichs, aber die Art und Weise, wie diese Interessen von Seiten der Stadt während des Prozesses gewichtet wurden, kann unsere Fraktion nicht gutheißen. Christoph Glück erklärt in seiner Rede, wo die Stadtverwaltung ihren eigenen Ansprüchen an offene und transparente Kommunikation hinterherhinkt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn
Sehr geehrter Herr Baubürgermeister Prof. Haag
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir beschließen heute die Offenlage zu Hinter den Gärten. Grundsätzlich ein freudiges Ereignis, wenn neue Flächen zur Errichtung von Wohnungsbau entstehen. Der Weg dorthin war jedoch sehr steinig. Mir geht es in diesem Zusammenhang um die Art und Weise der Kommunikation und des Austauschs mit den Planungsbegünstigten. Es stellt sich für mich die grundsätzliche Frage wie das Verfahren zur Erstellung eines B-Planes auszusehen hat. Der Oberbürgermeister hatte während seines Wahlkampfes eine neue Art der Kommunikation angekündigt. Diese setzt er auch entsprechend um. Offenkundig ist dieser in meinen Augen richtige Weg jedoch noch nicht im Stadtplanungsamt angekommen.

Es ist richtig, dass die Erstellung eines Bebauungsplanes ein hoheitlicher Verwaltungsakt ist. Der Weg zur Erstellung eines solchen umfangreichen Planwerkes sollte nach meinem Verständnis jedoch ein Weg des Interessensausgleiches und der Kommunikation sein. Beides hat in Hinter den Gärten nur bedingt funktioniert. Von einem Mitnehmen der Planungsbegünstigten kann wahrlich keine Rede sein. Nach dem Motto „ich bin hier der Herr im Haus“ wurden die sinnvollen und guten Argumente der Planungsgemeinschaft schlicht vom Tisch gewischt. Dass sich diese an den Gemeinderat wandten, Herr Jerusalem, wurde von Ihnen als Novum angesehen und mit dem Verweis auf das Binden von personellen Ressourcen deutlich kritisiert. Für mich war dies eher ein Hilferuf, doch dieser verhallte ungehört in den Weiten des Tunibergs.

Lediglich die handwerklichen Fehler, auf die die Planungsgemeinschaft unter anderem hingewiesen hatten, wurden großzügig übernommen. Alle weiteren, dem Projekt und der Entwicklung dienlichen Aspekte wurden abgelehnt. Nicht einmal nach Vorliegen der neuerlichen Stellungnahme des Gutachterbüros zum Thema Geruchsbelästigung lenkte die Verwaltung ein. Das Haus im WA 10 bleibt in seiner Ausrichtung bestehen, obwohl noch einmal deutlich wurde, dass das ursprüngliche Gutachten auf diese Fragestellung gar nicht eingegangen war. Die aktuelle Stellungnahme macht nun jedoch noch einmal deutlich, dass anders als im Bau-Auschuss dargestellt, die Belange der Geruchsemmission der Veränderung der Gebäudestellung nicht entgegenstehen würde. Sie hätten also wenigstens diesen Punkt als Zeichen und als Minimalkonsens übernehmen können.

Aber es geht Ihnen hier auch nicht um den Konsens, sondern es geht Ihnen um eine Machtdemonstration und die Untermauerung wer in diesem Verfahren das Sagen hat. Sie verhindern damit, dass sinnvolle und dem Planungsgebiet dienliche Argumente in die Offenlage mit einfließen können. Diese können die Planungsbegünstigten nun über mögliche Befreiungen mit dem Baurechtsamt aushandeln. Dies meine sehr geehrte Damen und Herren bindet wirklich personelle Ressourcen im Baurechtsamt, die Kommunikation und der Austausch im Vorfeld sicherlich nicht. Denn die Eigentümergemeinschaft zu der übrigens auch die Stadt gehört, und der hinterher rund 30 Prozent der Flächen gehören wird, haben in meinen Augen keine unmöglichen Forderungen oder absurde den grundsätzlichen Entwurf verändernde Punkte eingebracht, sondern in der Abwägung schlicht logische und der Verbesserung des Entwurfes dienende Punkte.

Wenn man jedoch das letzte Gespräch mit den Betroffenen im Oktober 2020 führt und seitdem keinerlei zielführende Gespräche mehr stattgefunden haben, dann ist dies in meinen Augen unverantwortlich. Wo ist das Problem die textlichen Festsetzung offen im Vorfeld zu diskutieren? Ich verzichte auf mein Erstinformationsrecht als Gemeinderat  sehr gerne, wenn ich dafür einen schlüssigen und im Konsens erarbeiteten B-Plan vorgelegt bekomme.  Die angeregten und in unserem gemeinsam mit den Freien Wählern eingebrachten Antrag  vorgestellten Punkte stellen somit sicherlich keine Wünsche Einzelner dar und sind erst recht kein Wunschkonzert, sondern Sie liefern aus den Reihen der Umsetzenden praktische und dem Projekt dienliche Änderungen, die man hätte durchaus übernehmen können. Aber wie sagte schon einmal ein französischer Regent: „L´État, c’ést moi“, in Freiburg gilt dies für die Absolutheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Mein Stil und mein Anspruch an Kommunikation sehen jedoch grundlegend anders aus, ich kann über diese Vorgehensweise nur den Kopf schütteln.