Gemeinsam mit der Fraktion der Grünen möchten wir die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr in Freiburg erhöhen. Hierfür fordern wir die Stadt auf, einen Leitfaden zu erstellen, wie Baustellen und andere temporäre Verkehrsmaßnahmen künftig besser gemanaged werden können. Hintergrund des Antrags war unter anderem die Baustelle in der Basler Straße, wo es in diesem Sommer zu einer Reihe an Stürzen und Verletzungen von ranfahrenden gekommen war.
Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO
Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Verkehrsmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geben deutschlandweit den Rahmen für die Ausgestaltung der Arbeits- und Verkehrssicherheit an Baustellen im Straßenverkehr und im Bau vor. Die Mindeststandards des RSA aus dem Jahr 1995 werden jedoch in verschiedenen Städten und Gemeinden ergänzt durch zusätzliche Regelungen, welche genauere Bestimmungen Verkehrssituationen vorsehen, die in den RSA nicht oder nur unzureichend abgedeckt sind.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Erstellung einer Vorlage, welche einen Leitfaden für die explizite Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei Baustellen im Straßenverkehr und im Bau sowie bei temporären Verkehrsmaßnahmen festlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Annabelle von Kalckreuth
Hannes Wagner
Grüne Fraktion Freiburg
Sascha Fiek
Freie Demokraten & Bürger* für Freiburg
Begründung:
Nicht erst seit der Baustelle an der Basler Straße, bei der wiederholt der Radverkehr auf deine Fahrbahn mit eingelassenen Bodenschienen für den Straßenbahnverkehr gelenkt wurde, was zu vielen auch in der Lokalpresse behandelten Stürzen und Unfällen geführt hat, fällt oftmals eine uneinheitliche und für reguläre Verkehrsteilnehmende nur schwer durchschaubare Verkehrsleitung in Baustellenbereichen auf. Die “Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen” geben zwar einen Rahmen für die Arbeitssicherheit und die Verkehrsführung im Bereich von Baustellen vor. Aufgrund des bundesweiten Abstimmungsbedarfs können diese Richtlinien aber nur in großen zeitlichen Abständen aktualisiert werden.
In der aktuellen, seit 1995 in Kraft befindlichen Fassung, ist der wachsenden Bedeutung des Fuß- und Radverkehrs für die Mobilität der Zukunft noch nicht Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund haben einige Städte und Gemeinden eigene Leitfäden veröffentlicht, welche die Regelungen des RSA um zusätzliche verkehrs- und arbeitssichernde Maßnahmen bei der Steuerung des Fuß- und Radverkehrs ergänzen. Wir halten eine solche Regelung auch in Freiburg für zielführend, gerade vor dem Hintergrund der Fuß- und Radoffensive der Stadt.