Mit einem interfraktionellen Antrag wollen die Gemeinderatsfraktionen der SPD/Kulturliste, CDU, FDP&BFF und Freien Wähler die im Dezember durch den Rat beschlossene Erhöhung der Anwohnerparkgebühr auf bis zu 480€ erneut beraten und abstimmen lassen. Entschieden werden soll dabei zeitnah über einen Vorschlag, die Gebühr auf einheitliche 180€ pro Fahrzeug zu deckeln. Auch eine eigene Kategorie für Motorräder soll geschaffen werden.
Möglich ist dieser Antrag, da die beschlossene Gebührenerhöhung jetzt über 6 Monate zurückliegt. In der Sitzung am 28.6. soll darüber abgestimmt werden, ob das Thema erneut in den Gemeinderat kommt. Eine Mehrheit für eine Neuberatung ist absehbar.
Der Beschluss aus dem Dezember hat aus Sicht der antragstellenden Fraktionen eine Reihe inhaltlicher wie fachlicher Mängel. Die drastische Erhöhung der Gebühr ist eine enorme Belastung für viele Haushalte, die aus beruflichen oder familiären Gründen auf die Nutzung von einem oder mehreren Fahrzeugen angewiesen sind. Durch die Staffelung der Gebühr anhand der Fahrzeuglänge werden große Familien und Menschen, die ihr Fahrzeug für den Waren- oder Arbeitsmitteltransport benötigen, gezielt zusätzlich belastet.
Der Beschluss enthält zudem keine Kategorie für motorisierte Zweiräder, die ebenfalls eine Anwohnerparkberechtigung benötigen, deren Platzbedarf aber bei Weitem den eines Kleinwagens unterschreitet. Dass für ein Moped dieselbe Parkgebühr wie für einen Audi Q2 erhoben wird, lässt sich aus Sicht der beantragenden Fraktionen nicht aufgrund fachlicher Kriterien begründen, die laut Landesgesetzgebung für die Erhebung der Parkgebühr notwendig sind.
Die Umsetzung der Staffelung hat zudem die Verwaltung vor erhebliche personelle Herausforderungen gestellt. Da noch keine IT-gestützten Verfahren verfügbar sind, muss jeder Antrag händisch durch die Verwaltung geprüft werden.
Der eingebrachte Antrag soll die Gebühr einheitlich auf 180€ absenken, die beschlossenen sozialen Ermäßigungen für Empfänger_innen von Transferleistungen sollen beibehalten werden. Diese Senkung soll Bestand haben, bis IT-gestützte Verfahren für eine gestaffelte Gebührenerhöhung zur Verfügung stehen. Die in Arbeit befindliche Erweiterung der Bewohnerparkgebiete soll nun die neue Sachlage einbeziehen und im Austausch mit den Betroffenen prüfen, ob auch mit der neuen Gebührenhöhe eine Erweiterung im Interesse der Anwohner_innen liegt.