In der Sitzung vom 30.6. hat der Gemeinderat klare Regeln für das Aufstellen von Leih-E-Scootern in Freiburg beschlossen. Fast alle Fraktionen äußerten dabei vorrangig Bedenken ob der möglichen Risiken. Die gibt es durchaus – das muss aber kein Grund sein, das Konzept generell zu verteufeln.

In vielen Städten gibt es sie bereits: E-Scooter, die flexibel an vielen Stellen für kurze Strecken gemietet werden können. Die Erfahrungen mit den Fahrzeugen sind dabei gemischt. Für viele sind sie eine willkommene Abwechslung und ein bequemer Weg, kurze bis mittlere Distanzen zurückzulegen, für andere ein zusätzliches Risiko im Straßenverkehr, dass zudem weiteren Platz auf Radwegen und Gehsteigen wegnimmt.

Die Voraussetzungen in Freiburg für die Einführung von Leih-E-Scooter sind dabei durchaus gegeben: viele touristisch Interessante Wege in Freiburg sind mit dem E-Scooter bequem zurückzulegen und durch ein ausgebautes Radnetz verbunden. Die weitgehend gepflasterte Innenstadt ist ohnehin für den Radverkehr, und somit auch für E-Scooter gesperrt. Die Erfahrungen mit dem Fahrrad-Verleihsystem Frelo haben bereits gezeigt, dass eine Nachfrage für flexible Mobilität durchaus gegeben ist.

Wie gut ein solches Angebot von den Freiburgerinnen und Freiburgern sowie Besucher*innen von außerhalb angenommen würde, lässt sich im Voraus schwer einschätzen. Diese Möglichkeit jedoch bereits vor dem ersten aufgestellten Roller auszuschließen verbaut ein potentielles Standbein einer nachhaltigen Mobilitätswende. Es ist sinnvoll, hier Regeln aufzustellen und daher haben wir als Fraktion auch dem Vorschlag der Verwaltung zum Formulieren einer Mustersatzung für die Vereinbarung mit möglichen Anbietern eines solchen Roller-Verleihsystems zugestimmt.

Änderungsantrag nicht angenommen

An einigen Stellen geht die Verwaltung allerdings in ihrem Vorschlag zu weit und riskiert durch Überregulierung, dass den Anbietern Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Anpassung ihres Angebots an die Situation in Freiburg erschwert werden. Durch einen Änderungsantrag haben wir versucht, den Vorschlag der Verwaltung an diesen Stellen nachzubessern. Dieser wurde aber, auch aufgrund der generellen Skepsis der Mehrheit der Rates gegenüber dem Konzept der E-Rollers per se, abgelehnt.

Durch die vorherige Festlegung einer genauen Flottengröße wird eine flexible Umstellung des Angebots je nach Entwicklung der Nachfrage verhindert. Auch für die Anbieter ist es nicht von Interesse, zu wenige oder, wie eher von der Verwaltung befürchtet, zu viele Fahrzeuge bereitgestellt werden, da dies zu hohe laufende Kosten verursacht.

Auch das generelle Verbot von Drittwerbung auf den Fahrzeugen erschließt sich wenig. Bürgermeister Haag erklärt, man wolle keine „kunterbunten“ Roller auf Freiburgs Straßen. Diesem merkwürdigen Argument steht entgegen, dass die Fläche zum Aufbringen von Werbung auf einem E-Scooter doch relativ gering ist, mobile Werbeflächen auch für viele lokale Betriebe eine sinnvolle Plattform sein können, gerade wenn die E-Scooter viel durch Tourist*innen genutzt werden, und dass durch Drittwerbung auch die Nutzungskosten für die Fahrzeuge gesenkt werden können, die in der Regeln merklich teurer als ein Leih-Fahrrad sind.

Zuletzt werden in der Vorlage einige Punkte aufgeführt, die hinsichtlich bestehender gesetzlicher Regelungen redundant sind. Mindestlohn, Sozialstandards und Datenschutz sind wichtig. So wichtig sogar, dass sie bereits in der Form von Bundesgesetzen verpflichtend festgelegt sind. Diese noch zusätzlich in den Vereinbarungen aufzuführen erfüllt daher keinen Zweck.

Ob E-Scooter tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zur Mobilitätswende leisten werden bleibt abzuwarten. Wird es dem Fahrzeug aber so schwer wie möglich gemacht, sich durchzusetzen, dann ist ein Scheitern wenig verwunderlich. Einer eventuelle EInführung von Leih-E-Scootern sieht unsere Fraktion daher eher optimistisch entgegen.