Die Freude ist groß in unserer Fraktion: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem von unserem Stadtrat Sascha Fiek angestoßenen Prozess entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam ist. Das Urteil bestätigt unsere Überzeugung, dass mehr Fairness in der Verkehrspolitik notwendig ist.

Die PM des BVwerG zum Urteil

Die Satzung, die seit dem 1. April 2022 in Kraft war, führte zu stark gestiegenen Gebühren für das Parken in Bewohnerparkzonen. Je nach Fahrzeuglänge konnten diese auf bis zu 480 Euro im Jahr ansteigen, ein erheblicher Sprung von den ursprünglichen 30 Euro pro Jahr. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht die Satzung für unwirksam erklärt.

Das Gericht hielt die Satzung in mehrfacher Hinsicht für rechtswidrig. Unter anderem verletze der Stufentarif den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, da Gebührensprünge bei kleinen Unterschieden in der Fahrzeuglänge zu beträchtlicher Ungleichbehandlung führen. Darüber hinaus wurde die Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken nicht vom Gesetzgeber vorgesehen und fehlt somit als Rechtsgrundlage. Ein ausführliches Statement des Bundesverwaltungsgerichts können Sie hier nachlesen.

Diese Entscheidung ist für uns ein Aufruf zum Handeln. Wir sehen uns bestärkt in unserem Engagement für eine gerechtere Verkehrspolitik in Freiburg. Jetzt beginnt die Arbeit an einer neuen, fairen Regelung. Eine, die die Fehler des letzten Males nicht wiederholt, und eine, die sowohl die Interessen der Autofahrer als auch die der Stadt berücksichtigt.

Freuen Sie sich mit uns auf diese spannende Reise. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, die für alle Freiburgerinnen und Freiburger funktioniert.