Mit dem Instrument der Erhaltungssatzung wird in Freiburg oft hantiert, wenn in einem Gebiet die Mieten gedeckelt oder architektonische Besonderheiten beibehalten werden sollen. Ihr Effekt: für das Bauen, Ausbauen, Umbauen oder jede sonstige Veränderung ist nun eine separate Genehmigung durch die Stadt notwendig. Diese Sperre für Sanierungen soll etwa Mieterhöhungen durch sog. „Luxussanierungen“ verhindern – in der Praxis werden jedoch auch häufig energetische, klimaschonende Sanierungen verboten.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und die Bekämpfung des Klimawandels durch die Umsetzung höchstmöglicher Energieeffizienzstandards stehen auch in Freiburg häufig in einem Zielkonflikt. Bei beiden Ansätzen besteht eine hohe Dringlichkeit; sowohl die Problematik hoher Mieten und zu wenig Wohnraum, als auch der immer weiter fortschreitende Klimawandel sind hinlänglich dargelegt.
In Gebieten, die mit einer Erhaltungssatzung belegt sind, verdeutlicht sich dieser Konflikt. Entgegen wiederholt getätigten Aussagen, energetische und klimaschonende Sanierung würden durch Erhaltungssatzungen nicht verhindert, erscheint dies dennoch in einigen Bereichen der Fall zu sein.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschreibt eine Reihe an absoluten Mindeststandards für die Wärmedurchlässigkeit (Dämmung von Gebäuden). Eine Baugenehmigung für eine energetische Sanierung ist trotz Erhaltungssatzung zu erteilen, wenn das Bestandsgebäude diese Mindeststandards bisher nicht erreicht. Sind diese Vorgaben aber erfüllt, so müssen Bauanträge für eine weitere Dämmung nicht stattgegeben werden, selbst wenn dadurch ein signifikanter Effekt beim Energiesparpotential des Gebäudes besteht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden in Freiburg erhaltungsrechtliche Genehmigungen verwehrt, die energetische Gebäudemodernisierung zur Dach- und Fassadendämmung über die Mindeststandards des GEG hinaus durchführen wollten?
- Wurden in Freiburg erhaltungsrechtliche Genehmigungen verwehrt, die energetische Gebäudemodernisierung zum Austausch von Türen und Fenstern mit Wärmedurchgangs- koeffizienten über die Mindeststandards des GEG hinaus durchführen wollten?
- Wurden in Freiburg erhaltungsrechtliche Genehmigungen verwehrt, die mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizanlagen durch nachhaltigere Heizanlagen ersetzen wollten?
- Sieht die Verwaltung erhaltungsrechtliche eine Unterscheidung zwischen einer energetischen Sanierung eines Gebäudes und Gebäudeänderungen ohne energetische Auswirkungen?
- Sieht die Verwaltung einen kommunalen Handlungsspielraum, um klimaschonende Änderungen an Gebäuden, die über die Mindeststandards des GEG hinaus gehen, auch in Gebieten mit bestehender Erhaltungssatzung möglich zu machen?