Um an Spieltagen für Ordnung im und um das neue Stadion herum für Ordnung zu sorgen, legt die Stadt in der Polizeiverordnung fest, was die Polizei dort darf und was nicht. Dabei haben Stadt, Polizei, Veranstalter und Fanvertreter*innen eine guten Ausgleich gefunden, findet Franco Orlando, und lobt den Prozess in seiner Rede im Gemeinderat.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die uns erstmals im Gemeinderat digital zugeschaltet sind,
die Neufassung der Stadionverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wolfswinkel sowie im Freiburger Osten begleitet uns nunmehr schon eine längere Zeit.
Nachdem die Entscheidung im Juli vertagt wurde, freuen wir uns sehr, dass diese nun – nach wichtigen Gesprächen mit Verwaltung, Polizei und Fanvertreterinnen und -vertretern – endlich verabschiedet werden soll. Das oberste Ziel der Verordnung ist für alle gesetzt: die Sicherheit der Zuschauer_innen, Spieler_innen und Mitarbeiter_innen sowie die reibungslose Gewährung der Besucherströme und des Spielbetriebs.
Unserer Meinung nach ist es gelungen, die verschiedenen Interessenlagen in einem konstruktiven Prozess zu berücksichtigen und mit dieser Kombination aus privatrechtlicher Hausordnung sowie öffentlich-rechtlicher Polizeiverordnung einen guten Kompromiss zu finden.
Schaut man sich die derzeit gültige Verordnung für das Stadion in Littenweiler an, so sind hier deutlich mehr bzw. strengere Auflagen definiert, als für die neue Verordnung.
Dies gab häufig Anlass für Kritik aus der Fanszene und – last but not least – von Seiten des SC Freiburg als Veranstalter der Spiele, da die alte Stadionverordnung aus Sicht des Vereins in der praktischen Anwendung zu unflexibel ist.
Dem wurde mit der Vorlage endlich Rechnung getragen.
Auch wenn die neue Verordnung im Grundgerüst deutlich mehr Flexibilität als die alte Polizeiverordnung von 2007 aufweist, muss diese klar und gesetzeskonform sein. Denn als oberste Priorität gilt die Sicherheit, damit im Fall der Fälle vor Ort deeskalierend und schnell gehandelt werden kann.
In diesem Zusammenhang haben wir den Antrag bezüglich der Verkleinerung des Geltungsbereichs nach zahlreichen Gesprächen mit Fanvertreterinnen und -vertretern trotzdem gerne unterstützt, nicht zuletzt da über diesen Bereich wie den Wolfsbuck keine großen Besucherströme zum Stadion gelangen werden.
Die wesentliche Achse zum Wolfswinkel werden die Verbindungswege von den Haltestellen des ÖPNV zum neuen Stadion bilden. Wir verstehen aber auch das Ansinnen der Polizeibehörden: nach einer einjährigen Evaluationsphase kann man in diesem Bereich objektiv und mit validen Erfahrungswerten gegebenenfalls nachjustieren.
Wir gehen auch davon aus, dass die Einsatzkräfte bei Inkrafttreten der neuen Verordnung weiterhin erst den Dialog mit den Fans suchen, bevor Verstöße geahndet werden.
Getreu meinem Motto: miteinander reden – gemeinsam lösen.
Selbstredend begrüßen wir es natürlich, dass durch die neue Stadionverordnung rassistisches und fremdenfeindliches, verfassungsfeindliches sowie sexistisches Gedankengut und Verhalten explizit untersagt werden – dieser wichtige Punkt soll aus meiner Sicht nicht unerwähnt bleiben.
In diesem Sinne sind wir voller Zuversicht: unsere Fraktion stimmt dem Antrag der Verwaltung zu und freut sich, wenn im neuen Jahr das Stadion im Wolfswinkel als aktive Spielstätte des SC Freiburg genutzt werden kann.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!
Etwas kritisch sieht er dabei den Geltungsbereich, bei dem die Stadt die Regelungen etwas zu weit ausgelegt hat. Ein Änderungsantrag unserer Fraktion, gemeinsam mit der SPD, ESFA und JUPI wurde knapp abgelehnt.
Nach der verlorenen Abstimmung kommentiert Franco dazu: „Wir haben jetzt einen guten Kompromiss gefunden. Es wäre aber durchaus Raum gewesen, hier noch einen Schritt weiter auf die Fans zuzugehen und einen kleineren Geltungsbereich anzuwenden. Schade, dass nicht mehr Fraktionen sich dazu bewegen konnten, hier einer Begrenzung zuzustimmen. Bei der Prüfung in einem Jahr wird ein genaues Augenmerk darauf gelegt werden müssen, ob der Bereich in der existierenden Form so tatsächlich nötig ist.“