Ab 1. Dezember 2023 gelten neue, einheitliche Parkgebühren für Anwohner. Die FDP-BFF-Fraktion begrüßt die Anpassung nach einem Gerichtsurteil.

Die FDP-BFF-Fraktion zeigt sich erfreut über die jüngst von der Stadt Freiburg beschlossene Neuregelung der Anwohnerparkgebühren. Ab dem 1. Dezember 2023 wird das Anwohnerparken für alle Bürgerinnen und Bürger einheitlich 200 Euro kosten. Diese Neuregelung folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das nach einer Klage von Stadtrat Sascha Fiek die bisherige Satzung für ungültig erklärt hatte.

„Ursprünglich hatten wir 380 Euro Parkgebühren für alle vorgeschlagen, da eine Erhöhung durchaus notwendig erschien. Mit den nun festgelegten 200 Euro hat der Oberbürgermeister einen angemessenen Wert gefunden, der unsere Zustimmung findet,“ erklärt Sascha Fiek. „Das Bundesverwaltungsgericht hatte klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Staffelung nach Fahrzeuglänge oder soziale Privilegien unzulässig sind. Diese Vorgaben wurden in der neuen Regelung umgesetzt, was unserer Auffassung nach eine gerechte und nachvollziehbare Lösung darstellt.“

Die FDP-BFF-Fraktion hofft, dass mit dieser Neuregelung die Debatte um das Anwohnerparken in Freiburg ein Ende findet und eine gewisse Befriedung eintritt. „Wir sind zufrieden mit dieser Lösung und freuen uns darauf, uns nun neuen Projekten widmen zu können,“ so Fiek.

Hinsichtlich einer Regelung zur Fahrzeuglänge bleibt abzuwarten, dass die geplante Softwareanpassung es ermöglicht, statt eines Staffeltarifs die Fahrzeuglänge linear zu berücksichtigen. Dann wird auch eine bessere Differenzierung der Tarife möglich. Bis das geschehen ist, ist die Fraktion mit der einheitlichen Regelung zufrieden. Sobald es soweit ist, wird sich die Fraktion auch hier für eine pragmatische Lösung im Sinne der Freiburgerinnen und Freiburger einsetzen.