In der Antwort auf unsere Anfrage vom 29.5. verweist die Verwaltung auf die gesetzlichen Rechenlegungspflichten und sieht wenig Spielraum für eine genauere Auflistung der Ausgaben. Dennoch werden wir in den kommenden Haushaltsberatungen ein waches Auge darauf haben, welche freiwilligen Ausgaben in den Zeiten schwächelnder Haushalte tragbar sind und welche nicht.

Unsere Anfrage als PDF

Die Antwort der Verwaltung als PDF

Sehr geehrter Herr Stadtrat Fiek,

sehr geehrter Herr Stadtrat Glück,

Ihre Anfrage vom 29.05.2020 an Herrn Oberbürgermeister Horn habe ich zur zuständigen Prüfung und Beantwortung erhalten. Darin schlagen Sie vor, den Haushaltsentwurf getrennt nach Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu behandeln. Bevor ich auf Ihre konkreten Fragen eingehe, ist es mir wichtig auf die Systematik des Doppelhaushaltes einzugehen. Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) mit dem DHH 2015/2016 sind die Zuschüsse als freiwillige Leistung separat ausgewiesen. Auch sind die Investitionen mit den großen Einzelvorhaben gesondert dargestellt.

Die Verwaltung muss gemäß § 77 GemO ihre Haushaltswirtschaft so planen und führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dazu ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes grundsätzlich Rechnung zu tragen. Diese gesetzlichen Vorgaben führen dazu, dass die Pflichtaufgaben, z. B. gesetzliche Leistungen im Sozialbereich oder der Jugendhilfe oder beim Wohngeld, im Haushalt enthalten und finanziert sein müssen. Hinzu kommen Leistungen, die durch den Gemeinderat beschlossen wurden, z. B. Neubau Schulen. In welchem Volumen letztendlich die investiven Maßnahmen beschlossen werden, hängt von der Leistungsfähigkeit des Haushaltes (Zahlungsmittelüberschuss des Gesamtergebnishaushaltes) und der Höhe der vom Regierungspräsidium genehmigten Kredite ab.

Die konkreten Fragen habe ich von der Stadtkämmerei aufbereiten lassen und kann dazu wie folgt Stellung nehmen:

1. Ist es der Verwaltung möglich, einen Haushaltsentwurf zu präsentieren, der getrennt Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgabe ausweist?

Die Stadt Freiburg ist bei der Darstellung des Haushaltsplanes an die für alle Kommunen in Baden-Württemberg geltenden verbindlichen Muster gebunden. Hierzu zählen insbesondere die Darstellung von Teilhaushalten und der Produktrahmen (Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte), welcher die Leistungen der Kommune widerspiegelt. Die Darstellung des Produktrahmens und die damit verbundene Steuerung auf Basis von Leistungen war ein zentrales Element der Haushaltsreform. Allein diese Pflichtbestandteile beeinflussen den erheblichen Umfang von aktuell rd. 1.200 Seiten.

Unabhängig hiervon sind zusätzliche Darstellungen wie die oben beschriebenen Listen (Zuschuss- und Investitionsliste) möglich und haben sich in den vergangenen Haushaltsplanberatungen bewährt. Neue Listen sind grundsätzlich möglich und sollten sich in die Systematik einfügen lassen und die Aussagekraft erhöhen. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere, dass gerade der Ergebnishaushalt eine hohe Komplexität aufweist. Zusätzliche Listen über die Eingruppierung aller Leistungen der Kommune in freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben wären mit einem immensen Aufwand für die gesamte Verwaltung verbunden und werden keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Übergänge zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben sind oft fließend und die Abgrenzung im Detail ist mit Erläuterungen verbunden, so dass eine übersichtliche Darstellung nicht möglich ist. Im Ergebnis- und Finanzhaushalt müsste auch das Thema Standards berücksichtigt werden. So wäre festzulegen, ob die Aufgabe generell als Pflichtaufgabe zählt oder nur der „Standard“ und damit zusätzliche Qualitäten zu den freiwilligen Aufgaben zählen würden.

Die Einbringung eines Haushaltsentwurfs mit einer Trennung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben sowie einer ggf. weiteren Abgrenzung nicht möglich.

2. Ist es weiterführend möglich, die Haushaltsberatungen so zu gestalten, dass über die freiwilligen Aufgaben getrennt beraten wird?

In Ansätzen wird bereits eine getrennte Beratung von freiwilligen Aufgaben gemacht. So werden in den Fachausschüssen die Zuschüsse getrennt beraten und in den Lesungen mit separaten Listen behandelt. Bei der Bewertung des Nutzens solcher generell sinnvollen Zusatzinformationen ist auch die Komplexität der Entscheidungsprozesse insgesamt mit zu betrachten. Bei Entscheidungen fließen bekanntermaßen vielfältige, unterschiedliche und teils auch gegenläufige Kriterien und Aspekte wie z. B. Kosten/Nutzen, Fortführung bereits begonnener oder Beginn neuer Projekte, die Funktion als Oberzentrum sowie politische Schwerpunkte ein.

3. Besteht die Möglichkeit, die Haushaltsberatungen quasi bei Null anfangen zu lassen, sodass nur die Pflichtaufgaben als gegeben angesehen werden und dann Schritt für Schritt über jede freiwillige Aufgabe neu abgestimmt wird?

Aufgrund von bestehenden vertraglichen Bindungen ist es nicht möglich, sämtliche freiwilligen Leistungen sofort aus den Budgets zu streichen. Darüber hinaus müssten bestehende Beschlusslagen des Gemeinderates in den Blick genommen und rückgängig gemacht werden. So wird eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen eher als langfristiger Prozess angesehen denn als eine kurzfristige Lösung. Der Aspekt „freiwillig“ oder „Pflicht“ könnte jedoch künftig beim Beschluss über jede neue Maßnahme in die politische Beratung und Entscheidung einfließen.