Nachdem sich die Einführung der Bettensteuer nicht verhindern lassen wird, haben wir dennoch mit Grünen, SPD, CDU, Freien Wählern und Freiburg Lebenswert einen Antrag eingebracht, damit bereits vorher vereinbarte Übernachtungen nicht nachträglich mit einer Steuer belegt werden, die in diesem Fall durch die die Betriebe zu tragen wäre.

Der Antrag als PDF

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer gemäß Drucksache G-22/089.1 in Anlage2 um folgenden Paragraph 12a zu ergänzen:

§ 12a Übergangsregelung:

Die Übernachtungssteuer wird nicht für Beherbergungsleistungen erhoben, die bereits bis zum 01.07.2023 vertraglich vereinbart worden sind.

Begründung:

Viele Übernachtungsbetriebe haben für das laufende Jahr (Rahmen)verträge mit Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Behörden wie beispielsweise der Universität Freiburg abgeschlossen. Bei vielen öffentlichen Institutionen sind zudem in den verhandelten Raten keine Übernachtungssteuern eingepreist. Die Einführung einer Übernachtungssteuer in der Laufzeit bestehender Verträge bedeutet für die Freiburger Übernachtungsbetriebe, dass die Mehrkosten vollständig vom entsprechenden Betrieb zutragen sind.