In vielen Gemeinden Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Wochen und Monaten die Umweltzonen im Verkehr aufgehoben. Die viele Einführung notwendigen Überschreitung der Feinstaubwerte waren nicht mehr gegeben. Wir haben daher bei der Verwaltung in Freiburg nachgefragt, ob dies auch hier möglich wäre. Die Antwort: die Stadt könnte beim Regierungspräsidium darauf hinwirken, aber Appetit darauf hat die Verwaltung nicht.
Die Antwort der Verwaltung als PDF
Sehr geehrte Frau Stadträtin Feierling, sehr geehrte Herren Stadträte,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.03.2023, das Herr Oberbürgermeister Horn zur Beantwortung an mich weitergeleitet hat. In Abstimmung mit meiner Kollegin, Frau Bürgermeisterin Buchheit, möchte ich Ihr Schreiben gerne beantworten.
Voranstellen möchte ich den Hinweis auf die formale Zuständigkeit für die Luftreinhaltung in Baden-Württemberg und damit auch in Freiburg: Für die Lufthygiene, die gesetzlich vorgeschriebenen Luftschadstoffmessungen und die Aufstellung der Luftreinhaltepläne sind Behörden des Landes Baden-Württemberg zuständig. Aus diesem Grund wurden die Luftreinhaltepläne für Freiburg vom Regierungspräsidium Freiburg (RPF) erstellt und das Luftmessnetz des Landes Baden-Württemberg wird von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) betrieben.
Innerhalb der Stadtverwaltung Freiburg liegt die Verantwortung für die allgemeine Lufthygiene beim Umweltschutzamt im Dezernat II, die Zuständigkeit für die verkehrsrechtlichen Anordnungen in meinem Dezernat beim Garten- und Tiefbauamt.
In den für Freiburg beschlossenen Luftreinhalteplänen wurde zur Verbesserung der lufthygienischen Situation neben anderen Maßnahmen auch die Einführung der Umweltzone in der jeweils gültigen Abgrenzung und mit den jeweils gültigen Zufahrtsbeschränkungen festgesetzt. Eine Aufhebung der Umweltzone in Freiburg durch die Straßenverkehrsbehörde wäre demnach erst dann möglich, wenn das Land – vertreten durch das RPF – den aktuellen Luftreinhalteplan als Rechtsgrundlage für die verkehrsbeschränkenden Festsetzungen ändern würde. Dieses würde ein entsprechendes Änderungsverfahren seitens des Landes erfordern, wie es für einige andere Luftreinhaltepläne tatsächlich jüngst durchgeführt wurde.
Ihre konkreten Fragen können wir wie folgt beantworten:
1. Wie hat sich die Luftqualität in Freiburg in den letzten drei Jahren entwickelt? Gibt es statistische Daten, die einen Vergleich mit anderen Städten ermöglichen und ein Bild über die Luftqualität in der Stadt zeichnen?
In Baden-Württemberg betreibt die LUBW ein umfangreiches Messnetz u. a. für die Erfassung der Luftschadstoffe. Auch in Freiburg betreibt die LUBW u. a. zwei Luftmessstationen – eine Verkehrsmessstation an der Schwarzwaldstraße (B31)/Talstraße am Ganter Knoten und eine für die städtische Hintergrundbelastung, welche im Stadtteil Stühlinger verortet ist. Die Messdaten dieser Messstationen können mit Messdaten anderer Messstationen verglichen werden.
Auf den Internetseiten der LUBW finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erfassung, Bewertung und Verminderung von Luftschadstoffen in Baden-Württemberg und einen Überblick über die vorhandenen Messstellen und deren Messwerte: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/. Interessant für die Beantwortung Ihrer Frage ist dort sicherlich die Entwicklung der Immissionsbelastung anhand der sog. gleitenden 12-Monatsmittelwerte für NO2 an kontinuierlich messenden Messstationen für verschiedene Räume in Baden-Württemberg seit Januar 2016. Kurzzeitig bedingte Schwankungen der NO2-Konzentrationen werden durch die Mittelung geglättet. Die 12-Monatemittelwerte sind somit vergleichbar mit Jahresmittelwerten und zeigen tendenziell die Entwicklung der Immissionskonzentrationen an. Dort finden Sie auch die Messwerte für Freiburg im Vergleich zu anderen Städten und dem NO2-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m3 (Jahresmittelwert). Daran ist zu erkennen, dass sich die lufthygienische Situation in Freiburg bezogen auf NO2 in den letzten Jahren verbessert hat und aktuell der Grenzwert von 40 μg/m3 eingehalten wird. Damit fügen sich die NO2-Messwerte der Freiburger Messstationen in den allgemein beobachteten Trend stagnierender NO2-Messwerte ein.
2. Angesichts dessen, dass Umweltzonen in Baden-Württemberg aufgehoben werden, stellt sich die Frage, ob auch in Freiburg auf die Umweltzone verzichtet werden kann, um Verwaltungsaufwand und überflüssige Kosten zu reduzieren, wenn praktisch alle Fahrzeuge den Standard für die grüne Plakette erfüllen. Gibt es diesbezüglich bereits Überlegungen oder Pläne seitens der Stadt?
Wie eingangs erläutert, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt die angeordnete Umweltzone in Freiburg nicht einfach aufheben, solange der rechtsgültige Luftreinhalteplan des Landes nicht geändert wurde. Wie sich eine Aufhebung der Umweltzone in Freiburg auf die lufthygienische Situation u. a. an der Messstelle Schwarzwaldstraße auswirken würde, lässt sich nicht einfach prognostizieren, sondern müsste im Rahmen einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans Freiburg (gutachterlich) ermittelt werden. Da die Immissionswerte für NO2 in Freiburg in den letzten Monaten bei rd. 30 μg/m3 eher stagnieren, wäre ich in Abstimmung mit meiner Bürgermeisterkollegin zurückhaltend, was eine aktuelle Initiative zur Aufhebung der Umweltzone angeht. Im Übrigen hält sich der Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung hinsichtlich der Ausgabe der grünen Umweltplakette in Grenzen. Es werden auch kaum mehr Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot beantragt und erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Martin Haag Bürgermeister