Dem Gemeinderat steht gegenüber der Stadtverwaltung in Baden-Württemberg ein Recht auf „Information und Mitwirkung“ zu. Dieses in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg festgelegte Recht kann gemäß §24 Abs. 4 etwa durch schriftliche Anfragen wahrgenommen werden.

Hier finden Sie eine Aufstellung unserer schriftlichen Anfragen an die Stadtverwaltung, sowie (sofern bereits erfolgt) die schriftliche Antwort der Verwaltung.

Grundwasser in Landwasser, 27.5.

Bike- highways,
25.5.

Sanierungen in SES-Gebieten, 25.5.

Blaupause Feste und Hocks, 19.5.22

Aufwand durch Anfragen, 3.5.

Umnutzung Karlsplatz, 3.5.

Stubenareal St. Georgen, 28.4.

Mittel für die Schul- digitalisierung, 14.4.

Erweiterung Bewohnerparken, 6.4.

Betriebsverlängerung Eishalle, 5.4.

Terminvergabe Bürgerservice, 22.3.

Erhöhung Anwohnerparken, 9.3.

Zukunftsperspektive SBBZ, 27.1.

Aufnahmestopp Sportvereine, 18.1.