1. Grundsätzliche Unterstützung der Stellplatzsatzung mit Kritik an Paragraph 5:
Die Fraktion begrüßt das Ziel der Satzung und das Zonenmodell, kritisiert jedoch die starre Begrenzung von Stellplätzen bei Mehrfamilienhäusern (Paragraph 5), da sie zu zusätzlichem Parkdruck im öffentlichen Raum führt.
2. Appell für praxisnahe Regelung:
Der Antrag fordert, Eigentümer*innen die Freiheit zu lassen, nach tatsächlichem Bedarf Stellplätze zu errichten. Eine künstliche Deckelung verlagert Probleme statt sie zu lösen – und steht im Widerspruch zu den Zielen der Mobilitätswende.
3. Anpassungsbedarf bei Datengrundlage und Kartendarstellung:
Die Berechnung der Stellplatzbedarfe basiert auf unvollständigen Daten (z. B. Studierende mit auswärtigem Kennzeichen, Dienstwagen). Zudem enthält die Zonenkarte redaktionelle Fehler, etwa im Bereich Vauban, die korrigiert werden sollten.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen des Gemeinderats,
liebe Freiburgerinnen und Freiburger,
ich möchte mich für die Gelegenheit bedanken, unseren eingebrachten Antrag kurz zu begründen.
Lassen Sie mich eines vorwegnehmen: Die vorliegende Stellplatzsatzung ist im Grundsatz ein mutiger und wichtiger Schritt in die Zukunft. Sie erkennt an, was wir alle sehen: Die Mobilität wandelt sich.
Unsere Fraktion unterstützt das Ziel, nachhaltige Mobilitätskonzepte zu fördern und unsere Verwaltung zu entlasten. Die Einführung eines Zonenmodells und klarer Stellplatzschlüssel schafft Transparenz und Effizienz – das ist gut so.
Allerdings sollten wir an dieser Stelle gewisse bürokratische Zwänge nicht unbedingt und ohne Not gegen die Bürgerschaft entscheiden.
Es geht dabei um die starre Deckelung der Stellplätze. Der Paragraph 5, der die Anzahl der Stellplätze in Mehrfamilienhäusern beschränkt, ist aus unserer Sicht ein fundamentaler Fehler. Wir müssen uns entscheiden: Wollen wir das Parken im öffentlichen Raum reduzieren oder nicht? Wenn wir den Bau von Stellplätzen auf privatem Grund künstlich begrenzen, verlagern wir das Problem nur auf die Straße. Das kann niemand wollen!
Ich möchte es an einem konkreten Beispiel gerne nochmals veranschaulichen:
Wenn ein Eigentümer in Freiburg-Betzenhausen in der Hofackerstraße ein Mehrfamilienhaus mit acht Einheiten baut, kann er für diese acht Wohnungen gemäß der neuen Satzung maximal sechs Stellplätze errichten. Die Folge wird sein, dass weitere Fahrzeuge zwangsläufig im öffentlichen Raum geparkt werden. Hier wäre es der sowieso schon limitierte Seepark-Parkplatz, welcher für die Gäste und Besucher dieses Naherholungsgebiets gedacht ist.
Wollen wir das Parken im öffentlichen Raum reduzieren oder nicht? Wenn wir den Bau von Stellplätzen auf privatem Grund begrenzen, verlagern wir das Problem nur auf die Straße. Das kann niemand wollen!
Die Eigentümer werden aus reinen Kostengründen schon keine unnötigen Parkplätze bauen. Geben wir ihnen die Freiheit, den tatsächlichen Bedarf zu decken. Deshalb möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nochmals bitten, unserem Antrag auf Streichung des Paragraphen 5 zu folgen.
Die Evaluation zur Genese dieser Satzung ignoriert auch eine entscheidende Realität unserer Stadt: die Fahrzeuge von Studierenden mit auswärtigen Kennzeichen und die wachsende Zahl von Dienstwagen. Wenn wir diese nicht korrekt erfassen, operieren wir mit falschen Zahlen. Das Ergebnis ist eine Berechnung, die an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht und zwangsläufig zu weiterem Parkdruck führen wird. Eine präzisere und realitätsnähere Einschätzung sollten wir deshalb miteinpreisen.
Zum Schluss noch ein kleiner redaktioneller Hinweis an die Stadtverwaltung:
Auf der in der Vorlage dargestellten Karte sind die Farben noch immer nicht korrekt erfasst. Das betrifft vor allem den Stadtteil Vauban, der aufgrund der Einbringung der Merzhauser Nachbarschaft gemäß der Vorlage von Zone 1 in Zone 2 geändert sein sollte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diese Satzung gemeinsam verbessern.
Aus den Beratungen wissen wir auch von der Unterstützung der Ortschaftsräte, welche diese Anpassung begrüßen würden.
Lassen Sie uns eine Satzung verabschieden, die nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht ist. Eine Satzung, die die Mobilitätswende fördert, ohne die bauwilligen Bürgerinnen und Bürger zu überfordern und einzuschränken.
Vielen Dank.