Zusammenfassung

  • Die Reformierung der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ist für die Gerechtigkeit und Transparenz der Beiträge unerlässlich.
  • Das Ziel ist es, die Steuereinnahmen fairer zu verteilen
  • Besondere „Härtefälle“ sollten aber durch eine wohlwollende Prüfung gesondert bearbeitet werden.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
sehr geehrte Bürgermeisterbank,

wir stehen heute vor einer wichtigen Entscheidung, die das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt direkt betreffen wird: die Beschlussfassung zur neuen Hebesatzsatzung für die Grundsteuer.

Die Grundsteuerreform ist ein komplexes Thema, das in den vergangenen Monaten viel diskutiert wurde. Sie ist ein Ergebnis der Notwendigkeit, ein veraltetes Steuersystem an die heutigen Realitäten anzupassen. Ziel der Reform war und ist es, die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer gerechter und transparenter zu gestalten.

Ich möchte betonen, dass wir uns bei unserer Entscheidung bewusst sind, dass die Grundsteuer eine direkte Auswirkung auf die Finanzen unserer Bürgerinnen und Bürger hat. Gleichzeitig ist die Einnahme durch die Grundsteuer von großer Bedeutung für die Finanzierung kommunaler Leistungen, wie z. B. die dringende Sanierung von Schulen, Kitas und Straßen, sozialer Leistungen und vieler weiterer notwendiger kommunaler Verpflichtungen.

Die Stadt Freiburg wird mit dem Beschluss zur Grundsteuer nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor, sondern diese – wie vom Verfassungsgericht vorgegeben – gerechter verteilen. Manche werden mehr zahlen, manche weniger. Es ist daher unsere Aufgabe, eine Lösung zu finden, die sowohl gerecht als auch finanzierbar ist und enorme Härten abfedert.

Wie bereits gesagt, wird es durch die Beschlussfassung Gewinner und Verlierer geben. Wir sollten genau hinschauen, wo die Gerechtigkeit für Grundbesitzer mit der aktuellen Stadtentwicklungspolitik in einen Zielkonflikt gerät. Die Verlierer wohnen in Stadtteilen quer durch die Stadt, unter anderem in Herdern, Betzenhausen oder dem Mooswald, oft mit kleiner Bebauung auf relativ großen Grundstücken. Es handelt sich um Grundstücke mit sogenannten Blockinnenbereichen oder langen, bisher nicht bebaubaren Gärten. Diese Grünbereiche werden aktuell ebenso als Bauland bewertet wie der tatsächlich zur Bebauung mögliche Anteil des Grundstücks.

Die vorgeschlagene Hebesatzsatzung ist ein ausgewogener Kompromiss ist, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtig.

Viele der Eigentümer wollten in der Vergangenheit diese Flächen entwickeln, konnten dies aber aufgrund der Bebauungspläne und Satzungen nicht umsetzen. Hier wünschen wir uns eine wohlwollende Prüfung, wo eine Hinterhofbebauung wirklich möglich ist und der Status „Bauland“ zutreffend ist – und wo eben nicht. Wo Bauen nicht möglich sein soll, muss eine andere, preisgünstigere Bodenbewertung als Grünfläche erfolgen.

Für die Bebaubarkeit der Grundstücke könnte die eingebrachte Baugesetzbuchnovelle der viel gescholtenen Ampelregierung dienen. Sie zielt darauf ab, die integrierte Stadtentwicklung zu stärken und Bauen systematischer, effizienter und unbürokratischer zu machen. Dadurch sollen Nachverdichtung und die Verbesserung unserer Quartiere ermöglicht werden, ohne dass Bebauungspläne geändert werden müssen.

Die von der Verwaltung vorgelegte Hebesatzsatzung bietet uns eine solide Grundlage für unsere Entscheidung. Sie berücksichtigt die neuen gesetzlichen Vorgaben und die spezifischen Gegebenheiten unserer Stadt.

Zusammenfassend bin ich überzeugt, dass die vorgeschlagene Hebesatzsatzung ein ausgewogener Kompromiss ist, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Sie ermöglicht es uns, die notwendigen Einnahmen für unsere kommunalen Aufgaben zu sichern, ohne die Steuerpflichtigen übermäßig zu belasten. Bei den „Härtefällen“ sollten wir jedoch noch einmal genau hinschauen.

Vielen Dank.