Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO
Hier: Absicherung städtischer Zuschüsse bei Investitionen von Empfängern – Schutz vor Insolvenz und Cyberkriminalität
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die antragstellenden Fraktionen nehmen zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung zunehmend hohe Zuschüsse für einmalige Investitionen an verschiedene Institutionen vergibt. Uns ist bewusst, dass viele dieser Investitionen durch Beschlüsse des Gemeinderats legitimiert wurden.
Gleichwohl ergeben sich aus der Vergabe solch substantieller Beträge Fragen hinsichtlich der Absicherung öffentlicher Mittel – insbesondere vor dem Hintergrund potenzieller Risiken wie Lieferanteninsolvenzen oder der wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminalität.
Um eine transparente und verantwortungsvolle Verwendung der Steuergelder sicherzustellen, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Absicherung bei Lieferanteninsolvenzen
Wie wird sichergestellt, dass die gewährten Zuschüsse im Falle einer Insolvenz von Lieferanten oder Dienstleistern der bezuschussten Institutionen nicht verloren gehen bzw. dass die Investitionsgüter dennoch ihrem vorgesehenen Zweck zugeführt werden können?
Gibt es hierfür vertragliche Absicherungen oder Rückforderungsmechanismen? - Absicherungspflichten der Institutionen
Werden die Institutionen, die hohe Investitionszuschüsse erhalten, verpflichtet, die erhaltenen Gelder bzw. die mit ihnen getätigten Investitionen gegen bestimmte Risiken – z. B. Lieferanteninsolvenz – abzusichern?
Wenn ja, in welcher Form und ab welcher Zuschusshöhe? - Sinnhaftigkeit einer Versicherungshöhe
Ab welcher Höhe eines einmaligen Investitionszuschusses erachtet die Stadtverwaltung eine separate Versicherung durch die bezuschusste Institution als sinnvoll und geboten?
Gibt es hierzu interne Richtlinien oder Empfehlungen? - Anzahl der betroffenen Institutionen
Von wie vielen Institutionen oder Projekten sprechen wir aktuell, die in den letzten drei Jahren hohe einmalige Investitionszuschüsse von der Stadt erhalten haben und somit potenziell von den genannten Risiken betroffen sein könnten?
Kann hier eine ungefähre Größenordnung benannt werden? - Poolversicherung durch die Stadt
Wäre eine zentrale Poolversicherung seitens der Stadt denkbar, die ab einer bestimmten Zuschusshöhe für alle zuschussempfangenden Institutionen abrufbar ist und diese gegen spezifische Risiken (z. B. Lieferanteninsolvenz) absichert?
Wäre ergänzend auch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung denkbar?
Welche Vor- und Nachteile sowie welche Kosten wären mit einem solchen Modell verbunden? - Versicherungen gegen Cyberbetrug
Sind der Stadtverwaltung Versicherungsmodelle bekannt – oder werden diese bereits von städtischen Einrichtungen genutzt – die gezielt gegen Formen von Cyberbetrug (z. B. Phishing, CEO-Fraud, Ransomware-Angriffe, Datenmanipulation) absichern?
Wir danken Ihnen im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen bis Ende Oktober 2025.
Stand: 09.2025



