Begründung zur Vertagung des Tagesordnungspunktes Bauturbo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
Vorneweg zur Begründung des Antrags ist uns eine Aussage sehr wichtig, wir unterstützen die Zielsetzung des Wohnungsbauturbos nachdrücklich. Wir begrüßen die neuen Instrumente in den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und § 246e BauGB, die zur Beschleunigung und Entbürokratisierung der Wohnraumschaffung dienen sollen ausdrücklich.
Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung beantragen wir, die Drucksache G-25/189 zur Änderung der Hauptsatzung von der Tagesordnung abzusetzen und zu vertagen.
Wir lehnen den vorgeschlagenen „Freiburger Weg“ der Kompetenzübertragung ab, da er zulasten der Transparenz und der demokratischen Kontrolle geht.
Die Verwaltung möchte die Zuständigkeit zur Erteilung oder Ablehnung der gemeindlichen Zustimmung im Innenbereich (§ 36a BauGB) ausschließlich auf den Oberbürgermeister übertragen.
Wie der schriftlichen Begründung schon zu entnehmen war, möchten wir sicherstellen, dass der Gemeinderat bei strittigen Entscheidungen aktiv in das Verfahrens einbezogen werden muss. Die kommunale Planungshoheit ist eine zentrale Zuständigkeit dieses Gremiums.
Es geht uns, als Gemeinderäte, dabei nicht um die voraussichtlich meisten Bauanträge, die im Sinne einer schlanken Verwaltung schneller genehmigt werden, sondern um den wahrscheinlich kleineren Teil an Anträgen, welche nicht positive beschieden werden.
Hier wünschen wir uns eine Vorgehensweise, angelehnt an den § 34 BauGB, bei welchem die Stadtverwaltung bei Ablehnung mit einem Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre durch Zustimmung des Gemeinderates reagiert. Wir wünschen uns deshalb zumindest den Einbezug des BaUStA als Fachgremium des Gemeinderates zur Beratung und Entscheidung.
Wir halten die in der vorliegenden Vorlage beantrage Übertragung für verfrüht, weil die Stadtverwaltung ihre Eilbedürftigkeit mit der bloßen Vermutung einer Antragsflut und der Gefahr der Zustimmungsfiktion (§ 36a BauGB) begründet.
Dazu stellen wir klar:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch überhaupt keine entsprechenden Bauanträge vor.
Wir bitten Sie daher, unserem Antrag auf Vertagung zuzustimmen, damit wir die Möglichkeit behalten, über Projekte abzustimmen, bis erste Erfahrungen mit den neuen Instrumenten gesammelt wurden. Die Beschleunigung muss mit Transparenz und qualifizierter Kontrolle Hand in Hand gehen.
Vielen Dank.
Dieser Turbo ist willkommen, aber Geschwindigkeit darf nicht zu Intransparenz und Einschränkung der demokratischen Rechte führen!
Uwe stasch
Redebeitrag zur Änderung der Hauptsatzung_Bau-Turbo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
Die aktuelle Not nach bezahlbaren Wohnraum erfordert in Freiburg entschlossenes und pragmatisches Handeln. Die Bundesregierung hat uns mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ – dem sogenannten Bau-Turbo – ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben. Unsere Fraktion sieht darin eine große Chance.
Der Bau-Turbo soll Baugenehmigungen vereinfachen. Die Bundesministerin betonte, dass sich die Planungszeit bei Mitwirkung aller Beteiligten von durchschnittlich fünf Jahren auf drei Monate verkürzen kann. Das verschafft uns als Kommune und auch der Bauwirtschaft dringend benötigten Handlungsspielraum, um schnell Wohnraum zu schaffen und Zeit sowie Geld zu sparen. Das Gesetz erleichtert die Nachverdichtung – etwa durch Aufstockung oder Bauen in der zweiten Reihe – was ökologisch sinnvoll ist, da es zusätzliche Versiegelung minimiert und bestehende Infrastruktur nutzt.
Dieser Turbo ist willkommen, aber Geschwindigkeit darf nicht zu Intransparenz und Einschränkung der demokratischen Recht führen!
Die neuen Instrumente, wie der zeitlich befristete § 246e BauGB, setzen stets die Zustimmung der Gemeinde voraus. Dies sichert unsere Planungshoheit. Wir können diese Zustimmung nutzen, um vertragliche Bedingungen zu knüpfen, etwa Sozialquoten oder Kostenbeteiligungen, und so unsere Baulandpolitischen Grundsätze umsetzen, insbesondere die Verpflichtung zum geförderten Mietwohnungsbau.
Das Problem, und das haben wir verstanden, ist die Drei-Monats-Frist für unsere Entscheidung, nach deren Ablauf die Zustimmung unwiderruflich als erteilt gilt – die Zustimmungsfiktion. Diese Frist ist für uns alle „unrealistisch“ und „praxisfremd“.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zuständigkeit für Bauvorhaben im Innenbereich komplett auf den Oberbürgermeister zu übertragen, um die Frist zu halten.
Deshalb sind wir skeptisch bezüglich der Änderungsantrags, und werden ihn deshalb ablehnen.
Wir wissen, dass der Gemeinderat nicht jede einzelne Genehmigung in drei Monaten behandeln kann. Aber die weitreichenden Abweichungen, die der Bau-Turbo ermöglicht, stellen grundlegende politische Entscheidungen dar, die städtebauliche und finanzielle Folgewirkungen haben. Wir dürfen die Steuerung über die planerische und gestalterische Entwicklung nicht aus der Hand geben.
Es geht uns, als Gemeinderäte, dabei nicht um die Bauanträge, die im Sinne einer schlanken Verwaltung schneller genehmigt werden, sondern um den wahrscheinlich kleineren Teil an Anträgen, welche nicht positiv beschieden werden.
Hier wünschen wir uns eine Vorgehensweise, angelehnt an den § 34 BauGB, bei welchem die Stadtverwaltung bei Ablehnung mit einem Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre durch Zustimmung des Gemeinderates reagiert. Wir wünschen uns deshalb zumindest den Einbezug des Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss (BaUStA) als Fachgremium des Gemeinderates zur Beratung und Entscheidung.
Deshalb fordern wir, dass, wie bei den Außenbereichsvorhaben vorgeschlagen, auch die Zuständigkeit für die wichtigen Innenbereichsvorhaben, die unter den Turbo fallen und strittig sind, zur Beratung und Entscheidung an den BaUStA übertragen wird.
Der Bau-Turbo zündet nur, wenn wir ihn mit klaren, eigenen Konzepten untermauern und gleichzeitig die demokratische Kontrolle sichern. Wir müssen schnell sein, aber wir müssen auch qualitativ gestalten.
Wir bitten Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Notwendigkeit der politischen Steuerung, spätestens in sechs Monaten zur Evaluation, zu sehen und die Zuständigkeiten maximal im politischen Gremium zu belassen.
Vielen Dank.



